Voussem erinnert Scholz an Zusage zu Hochwasserhilfen

06.03.2023

Brief an den Bundeskanzler geschrieben – Antragsfrist noch nicht verlängert – Menschen benötigen Planungssicherheit

Um eine Verlängerung der Antragsfrist für die Wiederaufbauhilfe nach der Hochwasserkatastrophe bemüht sich der Euskirchener CDU Landtagsabgeordnete Klaus Voussem bei Bundeskanzler Olaf Scholz. Aktuell können Anträge nur noch bis zum 30. Juni 2023 gestellt werden. Bundeskanzler Olaf Scholz hatte im vergangenen Jahr eine Verlängerung der Frist bis 2026 zugesagt. Auf Nachfrage beim Land NRW erfuhr Voussem nun aber, dass bislang kein solcher Beschluss des Bundes vorliegt. Da es sich bei der Wiederaufbauhilfe um ein Sondervermögen des Bundes handelt, ist ein solcher Beschluss aber nötig.

Um die Situation frühzeitig zu klären hat Voussem den Bundeskanzler nun in einem Brief um eine rasche Lösung der Situation gebeten. „Bei Gesprächen in meinem Wahlkreis stelle ich immer wieder fest, dass einigen Menschen noch die Kraft fehlt, sich mit ihrem Schicksal auseinander zu setzen und sich um sich ihre Anträge zu kümmern. An anderer Stelle mangelt es noch immer an Gutachtern und Handwerkern, sodass keine Anträge zum Wiederaufbau gestellt werden können, da schlicht niemand verfügbar ist, der diesen auch umsetzt“, so Voussem. „Viele Menschen werden nun unruhig, denn sie haben nur noch bis zum 30.06.2023 Zeit, um ihre Anträge zu stellen.“

Derzeit ist in vielen Orten im Kreis Euskirchen der Wiederaufbau im vollen Gange. Inzwischen ist absehbar, dass viele Menschen bei der Bewältigung der Schäden mehr Zeit benötigen. Deshalb steht für Klaus Voussem fest: „Die Menschen in den Flutgebieten brauchen Planungssicherheit und dürfen nicht auch noch unter Zeitdruck geraten.“