Diese Woche in Düsseldorf

27.11.2018

# System der Straßenausbaubeiträge soll verbessert werden # Abschaffung von Stichwahlen # Landarztgesetz soll ärztliche Versorgung sicherstellen

#System der Straßenausbaubeiträge soll verbessert werden

Die Landtagsfraktionen von CDU und FDP haben sich heute in einem Antragsentwurf darauf verständigt, die Landesregierung aufzufordern, das bestehende System der Straßenausbaubeiträge für Anlieger (§ 8 KAG) zu modernisieren, bürgerfreundlich auszugestalten und insbesondere auf mögliche Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger hin zu überprüfen. Dies erklärte der Euskirchener CDU Landtagsabgeordnete Klaus Voussem am Rande der heutigen Fraktionssitzung. Mit dem Antrag wird sich der Landtag erstmals in der Plenarwoche vom 28. November bis zum 30. November 2018 befassen.

„Das System der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen stellt grundsätzlich einen ausgewogenen Ausgleich zwischen den Interessen der Anlieger und dem Nutzen für die Allgemeinheit dar. Dennoch weist das bestehende System für viele Anlieger nicht die notwendige Transparenz auf und führt – auch wegen der Kostensteigerungen im Straßenbau – zu teils unvertretbar hohen finanziellen Belastungen“, so Klaus Voussem. „Damit wird die Akzeptanz eines – über Jahrzehnte bestehenden Systems – in Frage gestellt. Dazu kommt, dass viele Bürgerinnen und Bürger die unterschiedlichen, auf der jeweiligen Finanzkraft der Kommune fußenden Regelungen als ungerecht empfinden.“

Das bestehende Verfahren hatte unter Grundstücksbesitzern immer wieder Kritik hervorgerufen, wie zahlreiche Zuschriften belegen. Klaus Voussem: „Die Fraktionen von CDU und FDP setzen sich daher für eine bürgerfreundliche Modernisierung der gesetzlichen Grundlage ein. Unter Anerkennung der kommunalen Selbstverwaltung und im Schulterschluss mit den Städten und Gemeinden sollen alle Möglichkeiten zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern geprüft werden. Diese Prüfung muss sowohl die wirtschaftliche Leistungskraft der Anlieger, als auch die finanziellen Möglichkeiten der Kommunen berücksichtigen.“

Im Laufe des beginnenden Beratungsverfahrens kann bereits mit spürbaren Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger gerechnet werden.

Konkret beauftragen die Fraktionen von CDU und FDP die Landesregierung damit:

• Dafür Sorge zu tragen, dass verpflichtend eine zeitlich vorgelagerte Bürgerbeteiligung bei kommunalen Straßenausbauvorhaben durchgeführt wird.

• Zu prüfen, ob im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung, die Kommunen zukünftig selbst über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach dem KAG entscheiden können und eine Regelung für Härtefälle zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme geschaffen werden kann.

• Die Möglichkeit der Zahlungsmodalitäten zu vereinfachen, indem ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlungen zum Basiszinssatz eingeführt wird.

#Abschaffung von Stichwahlen

Die Landtagsfraktionen von CDU und FDP haben sich heute in einem Antragsentwurf darauf verständigt, die Stichwahl bei Wahlen zu Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern, Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie Landrätinnen und Landräten beginnend mit der nächsten Wahl im Jahr 2020 abzuschaffen. Dem Entschluss gingen intensive Beratungen unter Abwägung zahlreicher Argumente voraus. Dies erklärte der Euskirchener CDU Landtagsabgeordnete Klaus Voussem am Rande der heutigen CDU-Fraktionssitzung. Mit dem Antrag wird sich der Landtag erstmals in der Plenarwoche vom 28. November bis zum 30. November 2018 befassen.

„Die Befürworter der Stichwahl haben sich auf eine höhere Legitimation der gewählten Kandidaten und auf eine stärkere politische Partizipation berufen. Daran sind starke Zweifel angebracht. Denn die Akzeptanz der Stichwahl bei den Bürgerinnen und Bürgern ist gering. Die Wahlbeteiligung war in den zweiten Wahlgängen weit überwiegend und zum Teil erheblich geringer als im ersten Wahlgang“, so Klaus Voussem. „Die Anzahl der abgegebenen Stimmen war in knapp zwei Drittel der Stichwahlen - häufig erheblich - geringer als im ersten Wahlgang. Dieser Abstimmung der Wählerinnen und Wähler mit den Füßen wollen wir mit der Abschaffung der Stichwahl Rechnung tragen.“

Zentrales Argument für die Entscheidung ist das Urteil des Verfassungsgerichtshofes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 26. Mai 2009. Dort wurde ausdrücklich betont, dass die Direktwahl von Bürgermeistern und Landräten in einem Wahlgang "dem Erfordernis demokratischer Legitimation ausreichend Rechnung trägt", und den Gesetzgeber aufgefordert, "die Wahlverhältnisse daraufhin im Blick zu behalten, ob das bestehende Wahlsystem den erforderlichen Gehalt an demokratischer Legitimation" vermittelt.

Die Fraktionen werden eine entsprechende Initiative noch in diesem Jahr in den Landtag einbringen. Im Beratungsverfahren wird selbstverständlich ausreichend Zeit für den Austausch von Argumenten und zur Anhörung von Experten vorgesehen. Gleichzeitig schafft der Antrag rechtzeitig Klarheit für alle Kandidatinnen und Kandidaten, die ein solches Amt bei der kommenden Kommunalwahl anstreben.

#NRW-Koalition leitet die Integrationspauschale 1:1 an die Kommunen weiter

Um weiterhin die großen Herausforderungen der Integration gemeinsam mit den Kommunen meistern zu können, wird die NRW-Koalition aus CDU und FDP den kommunalen Anteil an der Integrationspauschale des Bundes eins zu eins an die Kommunen weiterleiten. Mit dem Geld soll die Integration von Menschen vor Ort verbessert werden, die durch die hohen Zugangszahlen an Flüchtlingen in den Jahren 2015 und 2016 nach NRW gekommen sind.

„Wir stehen zur Verantwortungsgemeinschaft von Bund, Ländern und Kommunen. Wir halten Wort“, so der Euskirchener CDU Landtagsabgeordnete Klaus Voussem. Im Gegensatz dazu steht das Handeln der rot-grünen Vorgängerregierung, die die mit dem Bund vereinbarte Integrationspauschale für die Jahre 2016, 2017 und 2018 vollständig im allgemeinen Haushalt vereinnahmt hat. Nach dem Regierungswechsel im Juni 2017 fand sich hierzu keinerlei Ansatz in der Mittelfristigen Finanzplanung. Durch den finanziellen Spielraum, der sich im Haushaltsabschluss 2018 ergeben hat, konnten bereits im Jahr 2018 rund 100 Millionen Euro an die Kommunen weitergereicht werden.

Für das Jahr 2019 konnte die NRW-Koalition in Verhandlungen mit der Bundesregierung erreichen, dass der Bund auch für 2019 eine Integrationspauschale in gleicher Höhe wie bisher zahlt. Diese Pauschale sollte die Kosten sowohl des Landes NRW als auch der Kommunen abdecken. „Aufgrund der besonderen Belastungen der Kommunen haben wir uns dennoch entschieden, den Betrag von 432,8 Millionen Euro vollumfänglich an die Kommunen weiterzuleiten“, so Voussem.

Inwieweit der Bund auch ab dem Jahr 2020 eine Integrationspauschale etatisiert, ist noch offen. Die Verhandlungen darüber, inwieweit sich der Bund überhaupt an den flüchtlingsbedingten Kosten ab dem Jahr 2020 beteiligt, stehen erst am Anfang.

#Landarztgesetz soll ärztliche Versorgung sicherstellen

Zum geplanten Landarztgesetz fand in dieser Woche eine Expertenanhörung im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales statt.

Der drohende Ärztemangel ist für viele Menschen in ländlichen Regionen wie dem Kreis Euskirchen eines der drängendsten Probleme. Mit dem Landarztgesetz legt die NRW-Koalition den Grundstein für die Lösung der ärztlichen Versorgungsengpässe auf dem Land. Die Einführung der Landarztquote kann dem steigenden Praxisleerstand in den ländlichen Regionen entgegenwirken. Um das zu erreichen, sollen schon zum kommenden Wintersemester (2019/2020) die ersten Medizin-Studierenden für die hausärztliche Versorgung in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten ländlichen Regionen verpflichtet werden.

Die angehörten Experten waren sich einig, dass die NRW-Koalition mit der Landarztquote dem richtigen Weg ist, um die hausärztliche Versorgung auf dem Land weiter zu gewährleisten. An den letzten Feinheiten für die Rechtsverordnung zum Landarztgesetz, wie beispielsweise den Bewerbungs- und Auswahlverfahren, müssen noch Justierungen erfolgen, damit das Gesetz schnellstmöglich verabschiedet werden kann. Um gegen die akuten ärztlichen Versorgungsmängel auf dem Land vorzugehen, möchte die NRW-Koalition die laufenden Projekte der kassenärztlichen Vereinigungen weiter forcieren und im Auge behalten.