Diese Woche in Düsseldorf

13.07.2018

Die Themen in dieser Woche:

Deutliches Stellenplus für die Kreispolizeibehörde Euskirchen, Rückkehr zu G9, Landesbauordnung, Inklusion

 

#Deutliches Stellenplus für die Kreispolizeibehörde Euskirchen

Die Kreispolizeibehörde Euskirchen kann in diesem Jahr mit 6,91 neuen Stellen für Polizisten und Polizeiverwaltungsassistenten planen. Das erfuhr der Euskirchener CDU Landtagsabgeordnete Klaus Voussem am Rande des Landtagsplenums von NRW-Innenminister Herbert Reul. In der Gesamtzahl steigt die Belastungsbezogene Kräfteverteilung (BKV) von 281,49 Stellen im Jahr 2016 auf nun 290,25 Stellen in diesem Jahr. „Das ist ein wichtiges Signal für die Menschen im Kreis Euskirchen, denn die CDU kümmert sich um die Sicherheit“, fasste Klaus Voussem die nun veröffentlichten Zahlen zusammen. Der Grund für die Erhöhung der Stellen ist eine Neugewichtung der BKV. Dabei wurden vom Innenministerium Straßenkriminalität, Verkehrsunfälle sowie Wohnungseinbrüche stärker gewichtet. Hinzu kommen die Polizeiverwaltungsassistenten, die die Polizeibeamten von ihren administrativen Aufgaben entlasten. Die NRW-Koalition hatte sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, jedes Jahr 500 Polizeiverwaltungsassistenten einzustellen. Ein Grundproblem bleibt jedoch: Unter der rot-grünen Vorgängerregierung wurden nicht genug Polizisten ausgebildet. So wurden im Jahr 2015 insgesamt 1892 Kommissaranwärterinnen und –anwärter eingestellt, die dieses Jahr ihre Ausbildung beenden. Die NRW-Koalition hat die Zahl der Ausbildungsstellen nach dem Regierungswechsel auf 2300 erhöht. Mit den neuen Polizeibeamten ist jedoch erst im Jahr 2020 zu rechnen. „Die Landesregierung versucht derzeit, die rot-grünen Versäumnisse zu beseitigen, denn einen Mangel an Sicherheit wollen und sollen die Menschen im Kreis Euskirchen nicht hinnehmen“, so Voussem. Unter diesen Voraussetzungen sieht Klaus Voussem die neue Belastungsbezogene Kräfteverteilung mehr als positiv: „Unter den schwierigen Bedingungen am Ausbildungsmarkt haben wir im Kreis Euskirchen rund 7 Stellen mehr zugewiesen bekommen“, so Voussem. „Ab dem Jahr 2020 dürfte sich die Situation dann weiter entspannen.“

 

#Rückkehr zu G9 ist ein guter Tag für die NRW-Gymnasien

Das Gesetz zur Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge am Gymnasium (G8/G9) markiert für Schüler, Eltern und Lehrer einen guten Tag. Mit der Verabschiedung des Gesetzes und der damit verbundenen Rückkehr zu G9 wird ein zentrales Versprechen des Koalitionsvertrages eingelöst. Die Neureglung ist jedoch kein Rückschritt in ein altes G9, sondern der zukünftige Ausbildungsgang an Gymnasien wird allen Ansprüchen für einen heutigen Hochschulzugang gerecht. Das Gesetz gewährleistet darüber hinaus die Wahlfreiheit der Entscheidungsträger vor Ort: Jene Schulen, die gute Erfahrungswerte mit dem verkürzten Ausbildungsgang gesammelt haben, können weiterhin an G8 festhalten. Denn es ist ein fester Grundsatz der CDU, jedem Kind nach seinen Fähigkeiten individuelle Aufstiegschancen zu ermöglichen. Auch im neuen G9 sollen leistungsstarke Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit der individuellen Verkürzung einräumt bekommen. Außerdem werden die Schulen die Freiheit erhalten, selbst zu entscheiden, ob sie als Ganztagsschule oder Halbtagsschule arbeiten wollen. Hintergrund: Ab dem Schuljahr 2019/2020 können die Gymnasien entscheiden, ob sie das Abitur nach acht oder gemäß der Leitentscheidung nach neun Jahren anbieten wollen. Grundsätzlich stellen alle Gymnasien auf den neunjährigen Bildungsgang um, diese Umstellung betrifft die entsprechenden Klassen 5 und 6. Einige wenige werden den verkürzten Ausbildungsgang behalten. Auf einer Schulkonferenz (Eltern, Lehrer und Schüler) können sich Schulen mit einer 2/3 Mehrheit für einen Verbleib in G8 entscheiden.

 

#Landesbauordnung gibt den Menschen ihre Baufreiheit zurück

Mit der Novelle der Landesbauordnung hat die NRW-Koalition in dieser Woche die Grundlage für modernes Bauen und mehr Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen geschaffen. Damit wird ein weiterer Baustein für das notwendige „Klima für Neubau“, fundamentiert, damit der dringend benötigte Wohnraum in NRW bereitgestellt werden kann. So wird die Barrierefreiheit neuer Standard - das macht die Städte und Gemeinden in NRW nicht nur altersgerechter, sondern auch familienfreundlicher. Denn nur dort, wo man sich auch mit einem Rollator oder Rollstuhl gut bewegen kann, kommt man auch mit einem Kinderwagen besser durch. Das Heben von Nachverdichtungspotenzialen ermöglicht eine Entspannung auf den angespannten Wohnungsmärkten und schafft so mehr Wohnraum in überfüllten Innenstädten. Wohnen darf nicht immer teurer und Wohnraum nicht immer knapper werden. Dieser Entwicklung soll die neue Landesbauordnung entgegensteuern. Damit das Bauen schneller und kostengünstiger wird, hat die NRW-Koalition die Bauordnung von kostensteigernden und unnötigen Vorschriften befreit und Bearbeitungsfristen für Bauämter eingeführt. Auf diesem Wege wird das Baurecht entschlackt. Wer Terrassenüberdachungen, Balkonverglasungen oder Wintergärten bis 30 m² errichten will, benötigt in Zukunft sogar keine Baugenehmigung mehr. Das spart Zeit und Geld. Ebenfalls bleibt das Freistellungsverfahren erhalten, wodurch es für Einfamilienhäuser und kleinere Mehrfamilienhäuser weiterhin – anders als unter rot-grün geplant – keiner Baugenehmigung bedarf. Die neue Landesbauordnung zeigt, dass CDU und FPD in NRW den Menschen etwas zutraut und gibt Ihnen dort, wo keine Sicherheitsbedenken bestehen, ihre Baufreiheit zurück.

 

#Inklusion wird neu gedacht

Die Nordrhein-Westfalen-Koalition hat es sich bei der Umsetzung der Inklusion zur Aufgabe gemacht, das System völlig neu zu denken und einen Weg aus dem Chaos zu finden. Die nun im Landtag vorgestellten Eckpunkte läuten endgültig einen Umschwung in der Inklusionspolitik ein. Die völlig übereilte Einführung der Inklusion durch die Vorgängerregierung und die fehlenden Qualitätsstandards haben den Betroffenen einen Bärendienst erwiesen. Die Kritik kam daher berechtigterweise aus allen Richtungen. Die NRW-Koalition wird nun Qualitätsstandards einführen, die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen und den Schulen Freiräume schaffen, die Inklusionskonzepte umzusetzen. Die Schulaufsicht kann mit Zustimmung des Schulträgers nach Paragraph 20 Absatz 5 Schulgesetz an weiterführenden Schulen künftig nur dann Gemeinsames Lernen einrichten, wenn die folgenden konzeptionellen, inhaltlichen und personellen Qualitätsstandards erfüllt sind: • Die Schule muss über ein pädagogisches Konzept zur inklusiven Bildung verfügen. • An der Schule müssen Lehrkräfte für die sonderpädagogische Förderung unterrichten und pädagogische Kontinuität gewährleisten. • Das Kollegium muss systematisch fortgebildet werden. • Und auch die räumlichen Voraussetzungen müssen gegeben sein. An den Schulen des Gemeinsames Lernens der Sekundarstufe I gilt künftig die neue Inklusionsformel: 25 – 3 – 1,5. Das heißt: Die Schulen nehmen so viele Schülerinnen und Schüler auf, dass sie Eingangsklassen bilden können, in denen durchschnittlich 25 Schülerinnen und Schüler lernen, davon durchschnittlich drei mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung. Für jede dieser Klassen erhält die Schule eine halbe zusätzliche Stelle. Die tatsächliche Klassenbildung soll im Rahmen dieser Aufnahmekapazitäten dann aber den Schulen mit Blick auf ihr schulisches Konzept selbst überlassen werden. Auch Schließungsstopp der Förderschulen und deren sukzessive Stärkung ist ein wichtiger Beitrag zu einer Inklusion, die den Betroffenen gerecht wird. Denn nicht für jedes Kind ist die Regelschule der beste Förderort. Eine gute Umsetzung der Inklusion ist eine der Schlüsselaufgaben der Landespolitik im Schulbereich. Mit den Eckpunkten kommt die CDU dieser Verantwortung nach.

 

#GFG, NKF und GO:

Änderungen geplant Das Landeskabinett hat in diesen Tagen die Eckpunkte für die Gemeindefinanzierung 2019 sowie einen Entwurf für eine grundlegende Reform des Neuen Kommunalen Finanzmanagements beschlossen. So steigt die Finanzausgleichsmasse im GFG 2019 um 3,12%). Auch soll es zu einer vollständigen Aufhebung des Gesetzes zur Stärkung des Kreistages vom 15. Dezember 2016 kommen. Weitere Informationen zu den geplanten Vorhaben finden Sie hier.