
#Haushalt 2019 zeigt, wie gute Politik gelingen kann
In dieser Woche hat der NRW Landtag den Haushalt 2019 beschlossen. Dieser Haushalt ist gleich in mehrerlei Hinsicht bemerkenswert: Nordrhein-Westfalen nimmt keine neuen Schulden auf, tilgt mit dem Nachtragshaushalt Schulden und erwirtschaftet im kommenden Jahr Überschüsse im Landeshaushalt. So etwas hat es seit dem Jahr 1973 nicht mehr in NRW gegeben. Das ist die beachtliche Bilanz der NRW-Koalition. CDU und FDP setzen damit exakt das um, was sie den Menschen im Land vor der Landtagswahl versprochen haben: Konsolidieren, modernisieren und investieren.
Investiert wird in allen wichtigen Politikfeldern - von Sicherheit und Justiz, über Familien, Kommunen, Wirtschaft und Verkehr, bis hin zu den Bereichen Kultur, Wissenschaft, Hochschule und Medien. So ist der Neustart in der Sicherheitspolitik unseres Landes vollzogen. CDU und FDP wollen das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat durch gezielte und konsequente Maßnahmen in der richtigen Balance zwischen Freiheit und Sicherheit wieder herstellen. Nordrhein-Westfalen muss wieder überall sicher und lebenswert sein. Dafür wird das Ausgabevolumen für Sicherheit um rund 290 Millionen Euro im Vergleich zum Haushalt 2018 auf jetzt gut 5,8 Milliarden Euro erhöht.
Mit der nun beschlossenen Politik möchte die NRW-Koalition den sozialen und gesellschaftlichen Zusammenhalt in NRW weiter stärken und erhöht den dazugehörigen Teilhaushalt um rund 251,6 Millionen Euro auf nunmehr insgesamt 6,33 Milliarden Euro. Dem Ziel der NRW-Koalition, in dieser Legislaturperiode beste Bedingungen für die Bildung unserer Schülerinnen und Schüler zu schaffen, ist sie durch den nun beschlossenen Haushalt ein großes Stück näher gekommen. Die Mittel steigen daher gegenüber 2018 um rund 753 Millionen Euro. Mehr Geld, um den Lehrermangel anzugehen, um Talentschulen zu ermöglichen und richtig auszustatten, damit Inklusion mit den notwendigen Mitteln, insbesondere Personal, endlich gelingen kann.
Die NRW-Koalition hat die Wende in der Haushaltspolitik maßvoll und vorsorgend geschafft. Mit dem Haushalt 2019 schafft sie jene Gestaltungsspielräume, die Rot-Grün Jahrzehnte lang nicht hatte, die sich die Vorgängerregierung aber trotzdem auf Kosten der weiterer Verschuldung gegönnt hat. Der Haushalt 2019 ist dazu der Gegenentwurf und zeigt, wie gute Haushaltspolitik gelingen kann.
#Polizeigesetz macht NRW mit Augenmaß sicherer
Ebenfalls in dieser Woche hat der Landtag von Nordrhein-Westfalen das neue Polizeigesetz verabschiedet.
Es soll ein neuer Meilenstein in der Sicherheitsarchitektur in Nordrhein-Westfalen werden. Mit der Änderung des Polizeigesetzes hält die NRW-Koalition, was sie den Menschen in Nordrhein-Westfalen versprochen haben. Das neue Gesetz ist eine wichtige Grundlage bei der Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus.
So gibt die Landesregierung der Polizei wirksame und notwendige Mittel an die Hand, die sie zur Bewältigung aktueller Bedrohungslagen dringend benötigt. In zwei Anhörungen wurde der Rat von Sachverständigen eingeholt und an entsprechenden Stellen nachgebessert. Mit der SPD-Fraktion wurde lange diskutiert und diese schließlich überzeugt, ebenfalls dem Gesetz zuzustimmen. Dies zeigt, dass gute Argumente und ein menschlich vernünftiger Umgang in der Politik überzeugen.
Das neue Polizeigesetz hält die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit. Mit diesem Gesetz wird konsequent und spürbar gegen terroristische Gefährder, Gewalttäter, Kinderschänder, Sexualstraftäter, Stalker und auch Hooligans vorgegangen. Mit der strategischen Fahndung, den Änderungen beim Unterbindungsgewahrsam und den anderen Maßnahmen kommt die NRW-Polizei einen entscheidenden Schritt weiter, die Sicherheit und das Sicherheitsempfinden der Menschen in NRW zu verbessern. Ein Großteil der Normen steht unter striktem Richtervorbehalt. „Ich freue mich, dass wir heute ein durchdachtes und verfassungskonformes Gesetz verabschiedet haben“, so Klaus Voussem MdL. Damit macht Nordrhein-Westfalen einen großen Sprung nach vorne.“
#Landarztgesetz wirkt der ärztlichen Unterversorgung auch im Kreis Euskirchen entgegen
Das nun beschlossene Landarztgesetz ist ein wichtiger Schritt, um die Ärzteversorgung auch in den ländlichen Regionen zu verbessern. Die CDU möchte weiterhin den Arzt vor Ort – das hat schon das Hausarztaktionsprogramm in der Regierungszeit von 2005 – 2010 gezeigt. An diesen ersten Schritt knüpft das neue Landarztgesetz nun an. So soll die hausärztliche Versorgung deutlich gestärkt werden. In den Großstädten mag dies noch kein Problem sein, in ländlichen Regionen wie dem Kreis Euskirchen ist es eine der drängendsten gesundheitspolitischen Herausforderungen. Die Einführung der Landarztquote kann den zunehmenden Praxisschließungen in den ländlichen Regionen entgegenwirken.
Kaum ein Arzt will mehr aufs Land. Diese Entwicklung mag viele Gründe haben, von denen einige nicht politisch gelöst werden können. Mit dem neuen Landarztgesetz möchte die NRW-Koalition aber eine Vorreiterrolle in Deutschland übernehmen und anderen Bundesländern einen Weg aufzeigen. Bereits zum kommenden Wintersemester (2019/2020) werden die ersten Medizin-Studierenden für die hausärztliche Versorgung in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten ländlichen Regionen verpflichtet werden. Um gegen die akuten ärztlichen Versorgungsmängel auf dem Land vorzugehen, wird die NRW-Koalition auch die laufenden Projekte der kassenärztlichen Vereinigungen weiter forcieren und im Auge behalten.
#Entlastung der Kommunen beim Unterhaltvorschuss
Hinter dem sperrigen Titel „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung des Landesamtes für Finanzen und zur Ablösung und Änderung weiterer Gesetze“ verbirgt sich eine Entlastung der Kommunen beim Unterhaltsvorschuss. Mit dem neuen Gesetz werden erstmalig 21 Millionen Euro für das Unterhaltsvorschussgesetz eingestellt. Das Land übernimmt die Geltendmachung von Ansprüchen und Rückgriffen von den Kommunen. Wenn ein Vater unterhaltpflichtig ist und dieser Pflicht nicht nachkommt, haben bisher die Kreise, kreisfreie Städte und die kreisangehörigen Gemeinden mit eigenem Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss geleistet. Im Gegenzug mussten sie bisher selbst das Geld bei den säumigen Vätern geltend machen. Diese Aufgabe erledigt nun das Land – und sorgt damit für eine enorme Entlastung der kommunalen Verwaltungen. Die dadurch freiwerdenden personellen Ressourcen können dann an anderer Stelle verwendet werden.
Die bundesgesetzlichen Änderungen beim Unterhaltsrecht haben zuletzt die Notwendigkeit verstärkt, das System effizienter und effektiver zu gestalten. Die Aufgabe wird beim Landesamt für Finanzen zentralisiert, um eine möglichst einheitliche und effiziente Bearbeitung der Aufgabe beim Land sicherzustellen. So kann ein optimaler Unterhaltsrückgriff realisiert werden, was den finanziellen Interessen der betroffenen Kinder und der öffentlichen Hand dient. Zudem wird so eine einheitliche Umsetzung der Rechtsvorschriften ermöglicht.
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