Diese Woche in Düsseldorf

02.03.2018

NRW

Die Themen in dieser Woche:

  • Drohende Dieselfahrverbote: Klaus Voussem fordert Kompromiss zwischen Gesundheitsschutz und Mobilitätsbewahrung 100 Millionen Euro aus der Integrationspauschale werden an die Kommunen weitergegebe
  • Mehr NRW-Kommunen erhalten 100 Millionen Euro für Integrationsarbeit
  • Jugendliche können sich für den nächsten „Jugend-Landtag“ bewerben
  • Ausweitung der Lufträume der Verkehrsflughäfen Düsseldorf und Köln: Entwarnung für den Kreis Euskirchen

Drohende Dieselfahrverbote:

Klaus Voussem fordert Kompromiss zwischen Gesundheitsschutz und Mobilitätsbewahrung

Im Rahmen der heutigen Plenardebatte im Landtag Nordrhein-Westfalen über drohende Dieselfahrverbote forderte der Verkehrsexperte der CDU-Landtagsfraktion, der Euskirchener Abgeordnete Klaus Voussem, alle Verantwortlichen auf, einen Kompromiss zwischen dem berechtigten Gesundheitsschutz und der Mobilitätsbewahrung zu finden.

„Das erklärte Ziel der NRW-Koalition ist und bleibt, Fahrverbote generell zu vermeiden. Die Verhängung von Fahrverboten für bestimmte Dieselfahrzeuge ist nur ein mögliches Instrument unter vielen und kann angesichts der Schärfe des Eingriffs nur ultima ratio sein“, mahnte Voussem. Er machte darauf aufmerksam, dass den Behörden eine ganze Reihe an geeigneten Maßnahmen zur Verfügung stehe, um Stickoxid-Konzentrationen in der Luft weiter wirksam zu senken.

Auch der Forderung nach der Einführung einer „blauen Plakette“ erteilte Klaus Voussem eine klare Absage: „Wir lehnen eine solche Plakette weiterhin ab, denn diese regelt nur die Ausnahme von Fahrverboten, die wir ja vermeiden wollen. Denn Fahrverbote beschränken nicht nur die individuelle Mobilität und das innerstädtische Wirtschaftsleben, sondern sie bedrohen Handwerk, Handel und Mittelstand in ihrer Existenz. Im Ergebnis führen Fahrverbote zur Unterbrechung von Wertschöpfungsketten und verursachen damit einen erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden.

“ Die NRW-Koalition setze auf die sich neu bietenden Chancen einer nachhaltigen Stärkung des Öffentlichen Personennahverkehrs, so der CDU-Verkehrsexperte während seiner Rede im Landtag. „Aus Sicht der Verkehrspolitik warne ich davor, mit einer allzu leichtfertigen Verhängung von Fahrverboten die sich bietenden Chancen zu verpassen. Zu den möglichen Maßnahmen gehören die weitere Nachrüstung von Bussen im ÖPNV, die Entwicklung moderner, multimodale Mobilitätskonzepte zur Kombination von Bus, Bahn, Fahrrad und PKW und die verstärkte Nutzung digitale Techniken zur Entwicklung von Logistikkonzepten und intelligenten Ampelschaltungen“, so Voussem abschließend.

 

NRW-Kommunen erhalten 100 Millionen Euro für Integrationsarbeit

Die NRW-Koalition hält ihr Wort und wird den Betrag von 100 Millionen Euro den Kommunen für die Integrationsarbeit vor Ort zur Verfügung stellen. Sie setzt damit den partnerschaftlichen Kurs mit Kreisen, Städten und Gemeinden fort.“

Die NRW-Koalition nutzt jede sich bietende Gelegenheit, um ihre Wertschätzung für die Arbeit in unseren Städten und Gemeinden auch mit Haushaltsmitteln zu unterlegen. Der positive Kassenabschluss des Jahres 2017 machte es möglich, den Kommunen einen Betrag von 100 Millionen Euro für die Integrationsarbeit vor Ort zur Verfügung zu stellen. Die kommunalen Spitzenverbände werteten die Maßnahme übereinstimmend als „wichtiges Zeichen des Respekts und der Anerkennung der kommunalen Integrationsarbeit vor Ort.“

In Zusammenarbeit mit den Kommunen wird zurzeit eine verlässliche Grundlage für die Verteilung der Mittel erarbeitet, die auch für die zukünftig zu erwartenden Bundesmittel für Integrationsarbeit Gültigkeit behält. Der Verteilungsschlüssel wird integrationspolitischen Zielen Rechnung tragen, Rechtssicherheit und einfach in der Umsetzung sein, unterschiedliche integrationspolitische Belastungen vor Ort berücksichtigen und eine faire Verteilung in der kommunalen Familie ermöglichen.

Die Kritik von Bündnis90/Die Grünen an der Weiterleitung von 100 Millionen Euro für die Integrationsarbeit in unseren Städten und Gemeinden ist vor dem Hintergrund des eigenen Nicht-Handelns geradezu aberwitzig. Wer sich, wie die rot-grüne Landesregierung in den Jahren 2016 und 2017, die zur Verfügung stehenden Bundesmitteln in die eigene Landestasche steckt, statt einen angemessenen Anteil an die Kommunen weiterzuleiten, sollte die Glaubwürdigkeit seiner Kritik noch einmal überprüfen.

Jugendliche können sich für den nächsten „Jugend-Landtag“ bewerben

Vom 28. bis 30. Juni 2018 wird in der Landeshauptstadt Düsseldorf der nächste Jugend-Landtag Nordrhein-Westfalen stattfinden. Jugendliche aus ganz NRW im Alter zwischen 16 bis 20 Jahren können dann im Parlament drei Tage lang die Abgeordneten „vertreten“.

Sämtliche Kosten – auch Übernachtung und Verpflegung - werden vom Landtag übernommen (Fahrtkosten werden anteilig erstattet). Bewerben können sich Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Studierende oder junge Berufstätige direkt bei Klaus Voussem. Denn jeder Abgeordnete kann (möglichst aus seinem Wahlkreis) einen jungen Menschen einladen.

Seit 2008 findet jedes Jahr der dreitägige „Jugend-Landtag“ im Düsseldorfer Parlament statt. Dabei werden die parlamentarischen Abläufe von Fraktionssitzungen über Ausschuss-Sitzungen bis hin zur Plenarsitzung nachgestellt. Mehr als 1500 Jugendliche konnten seitdem in die Rolle der Abgeordneten schlüpfen und den Arbeitsalltag eines Politikers bzw. Politikerin selbst erleben. Ziel ist es, über die parlamentarische Arbeit zu informieren und zu langfristigem politischem Engagement zu ermuntern.

Auch der achte Jugend-Landtag wird sich mit aktuellen Themen beschäftigen. Diese können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus zehn Vorschlägen auswählen. Die Beschlüsse der „Jugend-Landtagsabgeordneten“ werden den Abgeordneten des realen Parlaments anschließend zur Kenntnis gegeben.

Ausreichend für die Bewerbung sind eine E-Mail, ein Fax oder ein Brief mit Adresse und Altersangabe sowie einem kurzen Satz, warum man beim Jugend-Landtag mitmachen möchte an folgende Adresse:

Klaus Voussem MdL

Platz des Landtags 1

40221 Düsseldorf

E-Mail: klaus.voussem [at] landtag.nrw.de

Bewerbungsschluss ist der 3. April 2018.

Ausweitung der Lufträume der Verkehrsflughäfen Düsseldorf und Köln: Entwarnung für den Kreis Euskirchen

Im Januar hatten mehrere Medien berichtet, dass die Luftraumkonferenz unter Leitung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur Ende 2017 erhebliche Änderungen bezogen auf die regionalen Lufträume der Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn mit Auswirkungen auf den Kreis Euskirchen beschlossen habe. Unter anderem habe es Pläne zur Gewährung deutlich tieferer Überflughöhen für Passagier- und Frachtmaschinen gegeben.

Daraufhin hatte der CDU-Landtagsabgeordnete Klaus Voussem aus Euskirchen den nordrhein-westfälischen Verkehrsminister angeschrieben und um Stellungnahme in der Angelegenheit gebeten.

Mit Blick auf die seit heute vorliegende Antwort von NRW-Verkehrsminister Wüst kann Klaus Voussem Entwarnung für den Kreis Euskirchen geben: „Wie mir der Verkehrsminister mitteilt, beinhalten die Änderungen der Lufträume der Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn durch das Bundesverkehrsministerium keine Änderungen der Flugverfahren und damit der Flughöhen. Insofern bleibt es bezogen auf den Luftraum über dem Kreis Euskirchen bei den bisher genehmigten Überflughöhen. Eine Belastung der Bevölkerung durch zusätzlichen Fluglärm ist daher nicht zu erwarten.“