Das neue Gesetz befreit nicht von Mietzahlungen!

30.03.2020

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Detlef Seif weist darauf hin, dass Mieter ihre Miete in den kommenden Monaten zahlen müssen. „Es gibt keine generelle Befreiung von Mietzahlungen. Das gilt für ‚Max Mustermann‘ genauso wie für Adidas. Nur wenn eine tatsächliche Zahlungsunfähigkeit vorliegt und diese auf die COVID-19-Pandemie zurückzuführen ist, kann die Miete ausgesetzt werden, ohne dass eine Kündigung droht. Nachgezahlt werden, muss sie in jedem Fall“, so der Abgeordnete.

In dieser Woche werden in vielen Fällen die Monatsmieten für April fällig. Seif: „Ich mache mir große Sorgen, dass das neue Gesetz von vielen falsch verstanden wird und Mieter am Ende auf der Straße stehen.“ Der Vermieter hat weiterhin Anspruch auf die Mietzahlung. Das Gesetz sei nur für die gemacht, die in große Not geraten. „Man ist nur dann als Mieter vor einer Kündigung geschützt, wenn man tatsächlich kein Einkommen durch Corona und keine Rücklagen mehr hat, um die Miete zu zahlen“, fasst Seif die Rechtslage zusammen.

Der Bundestag hat in der vergangenen Woche einen besonderen Kündigungsschutz für Mieter eingeführt, die durch die Corona-Krise in Not geraten. Dieser gilt im Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020. Einem Mieter, der trotz Fälligkeit die Miete nicht leistet, kann nicht gekündigt werden, sofern die Nichtleistung auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht. Der Zusammenhang zwischen COVID-19-Pandemie und Nichtleistung ist glaubhaft zu machen.

Sonstige Kündigungsrechte bleiben unberührt. Die nichtgezahlte Miete muss nachgezahlt werden, sobald der Mieter wieder zahlungsfähig ist, spätestens jedoch bis zum 30. Juni 2022. Rückmeldungen zeigen dem Abgeordneten Seif, dass das neue Gesetz vielfach missverstanden wird. Das Beispiel Adidas zeige, dass selbst große Unternehmen die neue Krisen-Gesetzgebung falsch einschätzen. Seif: „Ich frage mich, was das Unternehmen geritten hat, mit so einer Nachricht an die Öffentlichkeit zu gehen? Gerade als starkes Unternehmen hat man auch eine Vorbildfunktion. Adidas ist zahlungsfähig. Adidas muss seine Mieten zahlen. Ansonsten drohen dem Konzern die Kündigung und Schadensersatzzahlungen. Das gelte auch für Deichmann und andere Konzerne, die finanzielle Spielräume haben."

Abschließend mahnt Seif: „Der Wirtschaftskreislauf muss weitestgehend normal weiterlaufen. Rechnungen müssen bezahlt werden. Die Corona-Pandemie setzt nicht unser Recht und unser Wirtschaftssystem außer Kraft."