Berlin/Mechernich. Auf Einladung des CDU-Bundestagsabgeordneten, Detlef Seif, trafen sich Vertreter der Frauenunion Mechernich und interessierte Bürger gestern mit Detlef Seif im Vorstandssaal der CDU/CDU-Bundestagsfraktion im Deutschen Bundestag, darunter auch die Vorsitzende der Frauenunion Mechernich, Manuela Voigt. Weitere Teilnehmer waren digital zugeschaltet, u. a. die Vorsitzende der Frauenunion im CDU-Kreisverband Euskirchen, Birgit Braun-Näger.
Voigt hatte sich in einem Brief an Detlef Seif gewandt und mitgeteilt, dass die Mitglieder der Frauenunion aufgrund des von der Ampel-Koalition eingebrachten Entwurfs zum „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag“ (SBGG) besorgt seien. Mit Blick auf das bevorstehende parlamentarische Verfahren lud Detlef Seif deshalb die Vertreter der Frauenunion und interessierte Bürger zu einem Austausch in den Bundestag und zur digitalen Teilnahme ein. Hier konnten sich die Teilnehmer mit Detlef Seif und der zuständigen Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rechtsauschuss, Susanne Hierl, austauschen.
Nach dem aktuellen Transsexuellengesetz setzt die Änderung von Geschlecht und Vornamen im Personenstandsregister voraus, dass „eine Person sich auf Grund ihrer transsexuellen Prägung nicht mehr mit dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen, sondern dem anderen Geschlecht zugehörig empfindet und seit mindestens drei Jahren unter dem Zwang steht, ihren Vorstellungen entsprechend zu leben“. Vorausgesetzt wird weiterhin, dass die Person sich einem operativen Eingriff vollzogen hat, durch den eine deutliche Annäherung an das Erscheinungsbild des anderen Geschlechts ermöglicht wird. Außerdem wird eine hohe Wahrscheinlichkeit vorausgesetzt, dass sich das Zugehörigkeitsempfinden zum anderen Geschlecht nicht mehr ändern wird. Diese Voraussetzungen sind durch Gutachten zu belegen. Letztlich entscheidet das zuständige Gericht über die Personenstandsänderung.
Das soll sich durch das Selbstbestimmungsgesetz der Ampel-Koalition grundlegend ändern. Zukünftig soll es ausreichen, wenn der Betroffene die Personenstandsänderung beim Standesamt mit einer Wartefrist von drei Monaten beantragt und gegenüber dem Standesbeamten eine Erklärung mit Eigenversicherung abgibt. Eine Begutachtung ist nicht vorgesehen. Die bislang erforderliche gerichtliche Entscheidung soll entfallen. Eine operative Anpassung ist nicht erforderlich, auch nicht die Prognose, dass das Zugehörigkeitsempfinden zum anderen Geschlecht dauerhaft sein wird.
Zukünftig sollen auch Kinder den Geschlechtereintrag ändern können. Bei Kindern bis 14 Jahre entscheiden die Eltern. Bei Kindern über 14 Jahre ist eine Zustimmung der Eltern erforderlich, die im Streitfall zwischen Kind und Eltern durch das Familiengericht ersetzt werden kann. Der Geschlechtseintrag soll nach den gesetzlichen Vorschriften nach Ablauf von jeweils 12 Monaten erneut geändert werden können. Die Ampel plant aktuell, dass das Gesetz am 1. November 2024 in Kraft tritt.
Zum Gesetzentwurf der Ampel erklärt die Vorsitzende der Frauenunion in Mechernich, Manuela Voigt: „Uns Frauen im Kreis Euskirchen treibt schon länger die Sorge bzgl. der aktuellen Entwicklung zum Selbstbestimmungsgesetz um. Wir sind regelrecht entsetzt, welche Entwicklung hierzu auf uns zukommt“. Sie wies u. a. auf die möglichen Gefahren in Bezug auf die Gewalt gegen die Frauen hin, wo sie explizit Schutz vor Gewalt und Übergriffen erfahren, z. B. in den Frauenhäusern. Auch hinsichtlich getrennter Umkleiden in Sportvereinen, bei der Teilnahme an Sport-Wettkämpfen oder auch bei der Benotung und Bewertung von sportlichen bzw. körperlichen Leistungen. Die Frauen-Union sei besonders besorgt über den Schutz der Kinder und Jugendlichen – das Gesetz lasse Eltern ohne qualifizierte Beratung oder gerichtliche Prüfung selbständig entscheiden.
Detlef Seif erkennt zunächst an, dass „einige Menschen in unserer Gesellschaft, die transgeschlechtlich sind, um ihre geschlechtliche Identität ringen“. Für diese Menschen müsse das Verfahren vereinfacht werden.
Detlef Seif: „Die Ampel ist aber auf dem Weg, das Thema der Beliebigkeit preiszugeben. Ich vermisse die Ernsthaftigkeit, wenn lediglich eine Eigenversicherung des Betroffenen zur Geschlechtszuordnung ausreichen soll und weder eine Begutachtung noch eine geschlechtsanpassende Operation für einen geänderten Geschlechtseintrag gefordert wird.“
Er teile die Ansicht von Friedrich Merz, dass der Staat insbesondere bei Kindern und Jugendlichen mit dem Thema besonders verantwortungsvoll umgehen müsse und das Geschlecht nicht lediglich ein soziales Konstrukt sei, das beliebig wählbar sei.
Detlef Seif: „Gerade bei Kindern und Jugendlichen sehe ich die Gefahr, dass die Entscheidung auf der Beeinflussung durch Dritte in Meinungsblasen wie sozialen Netzwerken beruhen könnte und nicht auf einer ernsthaften Identitätskrise wegen des Geschlechts. Wir müssen die Kinder deshalb vor vorschnellen Entscheidungen schützen, die sie eventuell später bereuen.“
Susanne Hierl und Detlef Seif versprachen den Teilnehmern, sich im Gesetzgebungsverfahren für entsprechende Verbesserungen einzusetzen.
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