Landesstraßenerhaltungsprogramm 2023

11.04.2023

6,4 Mio. Euro für Projekte im Kreis Euskirchen.

Neun Projekte sollen realisiert werden – gute Infrastruktur als Standortvorteil – Nachholen von Maßnahmen geplant

 Rund 6,4 Millionen Euro wird das Land NRW in diesem Jahr in den Erhalt der Landesstraßen im Kreis Euskirchen investieren. Das geht aus dem nun veröffentlichten Landesstraßenerhaltungsprogramm 2023 des NRW-Verkehrsministeriums hervor. Insgesamt werden neun Maßnahmen mit einer Gesamtlänge von 14,15 Kilometern umgesetzt. So soll etwa bei Bad Münstereifel Effelsberg die Talbrücke an der L 234 für 1,1 Millionen Euro saniert werden, bei Nettersheim-Pesch wird ein Ersatzneubau über den Eschweiler Bach für 600.000 Euro gebaut. Auf 2,4 Kilometern Länge wird bei Zülpich Enzen die Fahrbahn der L 178 Richtung Sinzenich für 300.000 Euro erneuert.

„Mit dem Landesstraßenerhaltungsprogramm 2023 halten wir unsere Infrastruktur fit für die Zukunft“, so der Euskirchener CDU Landtagsabgeordnete Klaus Voussem. „Gerade in Regionen wie dem Kreis Euskirchen ist der Erhalt unserer Infrastruktur entscheidend für die Zukunft unseres Landes und sichert den Wirtschaftsstandort. Unsere Straßen verbinden die Menschen, auch über Distanzen hinweg.“

Einige der in diesem Jahr durchzuführenden Projekte sind aus dem vergangenen Jahr übernommen worden. „Aufgrund der Hochwasserkatastrophe im Jahr 2021 konnten Arbeiten wie die Sanierung der L 210 bei Euskirchen nicht planmäßig starten, da die Ressourcen stattdessen zur Beseitigung der Flutschäden gebraucht wurden. Dies holen wir nun in diesem Jahr nach“, so Voussem.

Im Fall der L 210 sei der Neubau der Erftbrücke entlang der B56 wichtiger gewesen, sodass die Maßnahme verschoben werden musste. Im Landeshaushalt sind für das aktuelle Jahr 2023 Investitionen von 213,4 Millionen Euro für Erhaltungsmaßnahmen an Landesstraßen und Brücken vorgesehen. Davon fließen 138,4 Millionen Euro in 133 größere Einzelprojekte an Fahrbahnen, Brücken und sonstigen Anlageteilen. Weitere 75 Millionen Euro sind als Pauschale eingeplant. Damit soll flexibel und schnell auf kleinere und unvorhergesehene Vorhaben reagiert werden können. Die Auswahl der Projekte, die mit diesen Mitteln realisiert werden, erfolgt in Eigenverantwortung der jeweiligen Regionalniederlassung von Straßen.NRW. Die Sanierung von Rad- und Fußwegen ist erstmals in einem eigenen Haushaltstitel ausgewiesen.