„Wertschätzung für Ehrenamtliche bedeutet Helfergleichstellung“

04.12.2023

Seit der Einführung des Internationalen Tages des Ehrenamts durch die Vereinten Nationen (1986) werden jedes Jahr am 5. Dezember weltweit Menschen für ihr freiwilliges Engagement geehrt. Aus diesem Anlass und mit Blick auf die bevorstehende Sitzung der Innenministerkonferenz vom 6. bis 8. Dezember 2023 in Berlin fordert der CDU-Bundestagsabgeordnete und zuständige Berichterstatter im Innenausschuss des Deutschen Bundestages, Detlef Seif, eine bundesweite Umsetzung der Helfergleichstellung. Leider gebe es weiterhin enorme Missstände zu den unterschiedlichen Rahmenbedingungen für ehrenamtliche Einsatzkräfte im Bevölkerungsschutz.

„In Deutschland engagieren sich rund 1,7 Millionen Menschen für die Bewältigung der Krisenlagen. Dieses freiwillige Engagement verdient nicht nur unseren Dank, sondern auch konkrete Taten. Die Wertschätzung für Ehrenamtliche bedeutet Helfergleichstellung“, so Detlef Seif.

Dafür beteiligt er sich an der von dem Grünen-Bundestagsabgeordneten, Leon Eckert, initiierten Aktion #HelfendenHelfen. Fraktionsübergreifend wird hier die bundesweite Harmonisierung der Helfergleichstellung eingefordert. Die Innenminister aller Bundesländer sowie die Landtagsabgeordneten aus allen regierungstragenden Fraktionen werden in einem Brief auf den dringenden Handlungsbedarf aufmerksam gemacht. Hierzu verweist Detlef Seif auf den Beschluss der jährlichen Innenministerkonferenz (IMK) 2022, in dem sich die IMK die weitere Einführung und Harmonisierung der Helfergleichstellung vorgenommen hat. „Dieser Absichtserklärung müssen nun auf der diesjährigen Innenministerkonferenz vom 6. bis 8. Dezember Taten folgen. Eine deutschlandweit harmonisierte, verbindliche Regelung zur Helfergleichstellung ist möglich und sollte durch die IMK vereinbart und zeitnah durch die Landtage umgesetzt werden“, fordert Seif.

Für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte aller anerkannten Hilfsorganisationen bringe eine solche Regelung konkrete Verbesserungen – zum einen die Freistellung und Lohnfortzahlung für alle offiziell alarmierten Einsätze, Ausbildungen und Ausbilder, zum anderen eine Regelung, die Arbeitgebern und Ehrenamtlichen in jedem Einsatzfall Rechtssicherheit ermöglicht.

In Nordrhein-Westfalen ist die Helfergleichstellung durch das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) auf einem guten Stand, aber gerade bei länderübergreifenden Einsätzen, wie seinerzeit im Ahrtal, werden Helfer aus verschiedenen Bundesländern unterschiedlich behandelt. „Dies ist nicht nur ungerecht, sondern kann auch zu erheblichen Nachwuchsproblemen führen, wenn es keine bundesweit rechtsicheren gemeinsamen Regelungen gibt“, so Seif abschließend.