Kinderbetreuung steht für die NRW-Koalition an erster Stelle

11.01.2019

Reform bringt Entlastungen für Familien im Kreis Euskirchen  – 2. KiTa-Jahr soll beitragsfrei werden

Mit dem nun vorgestellten „Pakt für Kinder und Familien“ entlastet die NRW-Koalition in den kommenden Jahren auch Familien im Kreis Euskirchen deutlich. Kernstücke der Einigung mit den Kommunalen Spitzenverbänden sind die Herstellung einer dauerhaft auskömmlichen Finanzierung der Kindertagesbetreuung, die Verbessrung der Qualität, Flexibilisierung der Betreuungszeiten und eine Platzausbau-Garantie. Insgesamt werden jährlich rund 1,3 Milliarden Euro zusätzliche Mittel von Land, Bund und Kommunen in die frühkindliche Bildung investiert.

Unterfinanzierung beenden

Mit der Reform soll die strukturelle Unterfinanzierung der Kindertagesstätten beendet und gleichzeitig die Auskömmlichkeit dauerhaft und nachhaltig hergestellt werden. Dazu werden ab dem Kindergartenjahr 2020/21 jährlich rund 750 Millionen Euro zur Verfü-gung gestellt. Die Landesregierung und die Kommunalen Spitzenverbände vereinbar-ten, dass weder Eltern noch Kindergartenträger zur Finanzierung der Auskömmlichkeit herangezogen werden sollen. Die Kosten in Höhe von rund 750 Millionen Euro tragen das Land und die kommunalen Jugendämter hälftig mit jeweils 375 Millionen Euro. Die pauschalierte Finanzierung wird zudem anhand der tatsächlichen Entwicklung der Personal- und Sachkosten jedes Jahr automatisch erhöht. Damit wird auch in Zukunft ein verlässliches Finanzierungssystem sichergestellt. Dieses enthält einen Index für eine jährliche Steigerung der Pauschalen - unterschieden nach Personal- und Sach-kosten -, anstatt einer starren Dynamisierung, die am Ende nicht ausreicht. „Nachdem die SPD-geführte Vorgängerregierung die KiTa-Landschaft jahrelang unterfinanziert zurückgelassen hat, musste von CDU und FDP seit dem Regierungswechsel bereits zwei KiTa- Rettungspakete in Milliardenhöhe geschnürt werden“, so Klaus Voussem MdL. „Mit der nun vorgestellten Einigung kommen wir unserem Ziel, allen Kindern in Nordrhein-Westfalen gleiche Chancen auf ein gutes Aufwachsen, auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, einen entscheidenden Schritt näher. Wir entlasten die Kommunen und Familien und erfüllen damit unsere Versprechen aus dem Koalitionsvertrag.“

Ausbaugarantie für fehlende Plätze

Für noch fehlende KiTa-Plätze gibt die Landesregierung eine Ausbaugarantie. So soll in dieser Legislaturperiode jeder notwendige Betreuungsplatz bedarfsgerecht bewilligt und investiv gefördert wird. In den nächsten Jahren werden jährlich mindestens 115 Millionen Euro in den investiven Ausbau (Ausbau, Umbau und Neubau sowie Ausstattungsverbesserungen) der Kindertagesbetreuung gegeben, um den Ausbau für U3- sowie Ü3-Betreuungsplätze erheblich zu forcieren.

2. KiTa-Jahr soll beitragsfrei werden

Über die Vereinbarung mit den Kommunalen Spitzenverbänden hat die NRW-Koalition hinaus entschieden, die Familien in Nordrhein-Westfalen spürbar zu entlas-ten und ein weiteres Kindergartenjahr beitragsfrei zu stellen. Ab dem KiTa-Jahr 2020/21 müssen Familien für die letzten beiden Jahre vor der Einschulung keinen Beitrag mehr auf-bringen. Die Einnahmeausfälle der Kommunen werden vom Land durch den Einsatz von Bundesmitteln vollumfänglich ausgeglichen und der bestehende Konnexitätsaus-gleich für das bereits beitragsfreie letzte Kindergartenjahr entsprechend erhöht.

Mehr Flexibilität und Angebote

Zur Verbesserung von Familie und Beruf soll künftig mehr Flexibilität in der Kindertagesbetreuung ermöglicht werden – etwa verlängerte Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen oder Zusatzangebote in der Kindertagespflege. Insgesamt werden dafür rund 100 Millionen Euro jährlich zusätzlich zur Verfügung gestellt.

SPD-Bundesfamilienministerin muss sich für Entfristung einsetzen

Problematisch ist für Familien im Kreis Euskirchen indes die Befristung des „Gute-KiTa-Gesetzes“ von SPD-Bundesfamilienministerin Franziska Giffey, da hier-durch keine Planungssicherheit über 2022 hinaus besteht und eine vollständige Be-tragsfreiheit nicht gewährleistet werden kann. „Hier muss der Bund den Familien und auch den Bundesländern über 2022 hinaus die Finanzierungszusage geben“, macht Klaus Voussem auf ein folgenreiches Problem der Finanzierung aufmerksam.